LEISTUNGEN
Das Leistungsbild des Architekten ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure beschrieben und umfasst Leistungen für Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen der baulichen Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen, einschließlich Nutzungsänderungen und Abbruch (§34 HOAI). Die Honorare der Architekten sind unter §35 HOAI einsehbar; die Nutzung des HOAI‑Rechners (HOAI.de) ist kostenfrei.
Beratungs- und Dienstleistungen bei der Bestandsaufnahme, Machbarkeitsstudie, Entwurf, behördlicher Abstimmung, Bauvoranfrage, Bauantrag, Ausschreibung, Mitwirkung bei der Vergabe sowie Objektüberwachung (Bauleitung) für den Neubau, die Sanierung oder Nutzungsänderung von Wohnungen, Ein- oder Mehrfamilienhäusern, Büro- oder Gewerbeflächen sowie Werbe- oder Nebenanlagen. Zusätzlich bieten wir eine bauliche und technische Bewertung des Instandhaltungsrückstaus (TDD) eines Gebäudes. Sprechen Sie uns idealerweise bereits zu Beginn an – wir unterstützen Sie gerne bei der Bewertung Ihrer Grundstücks- oder Immobilienwahl.